Sprintregatta: Startmöglichkeiten nach RWR

Bezogen auf die Sprintregatta möchten wir hinsichtlich der Startmöglichkeiten auf folgende Passagen der Ruderwettkampfregeln (RWR) und der Bestimmungen für das Jungen- und Mädchenrudern hinweisen:

  • kein notwendiger Zeitabstand bei Juniorenrennen (vgl. RWR 2.6.1.4)
  • bei Kinderrennen beträgt der notwendige Zeitabstand nur eine Stunde (vgl. JuM-Bestimmungen Ziffer 6.4)
  • neu seit 2012: 15-jährige B-Junioren/innen dürfen bei den A-Junioren im Vierer und Achter starten, wenn die Streckenlänge 1000 Meter nicht überschreitet und der Start in einem Vereinsboot (keine Rgm.) erfolgt. Ein ärztliches Attest, das die Unbedenklichkeit des Hochstarts bescheinigt, muss jedoch vorliegen (vgl. RWR 2.2.6.5.2).

Die RWR und die Bestimmungen für das Jungen- und Mädchenrudern sind auf rudern.de veröffentlicht.

→ siehe auch Regatta-Nachrichten